Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute das Gewinnspielmonopol des deutschen Staates in einem überraschenden Urteil gekippt. Der Gerichtshof begründet sein Urteil damit, dass der Staat das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolge. Für eine erfolgreiche Bekämpung der Spielsucht müssten Glückspiele in systemathischer Weise begrenzt werden.
Ein paar Pressestimmen zu diesem Urteil:
Das Verbot von Online angebotenen Glückspielen und die vom Staatsvertrag nicht reglemetierten suchtgefährlichen Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten sind aus Sicht der FTD die Schwerpunkte des Kontrollverlustes. Die Aktie des Sportwettenanbieter Bwin legte ordentlich zu.
Private Sportwettenanbieter und Internet-Wettbüros werden nun in Deutschland aktiv werden. Doch erst müssen noch die deutschen Gerichte über die Klagen der Glücksspielanbieter entscheiden. Das Urteil ist vor allem so wichtig, weil von dem Gesamtumsatz von über 7 Milliarden Euro viele Angebote in einer rechtlichen Grauzone stattfanden und staatliche Stellen keine rechtliche Handhabe hatten. Darauf weist Bild.de hin.
FAZ.net berichtet von einer Kursralley bei den Gewinnspielaktien. Von gut sechs bis weit über 100 Prozent sind am Mittwoch die Aktien einiger Branchenvertreter gestiegen.
Auch golem.de schreibt zum Gewinnspiel-Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Der Focus titelt Privates Glücksspiel wird salonfähig und sieht in dem Urteil eine Lizenz zum Zocken.
In Pforzheim überlegt man bei der Stadtverwaltung nun schon, wo sich Wetbüros ansiedeln dürfen, so ist der Pforzheimer Zeitung zu entnehmen.
gerade die ganzen Fussball Wett Firmen werden sich hierbei freuen, da gerade Sport Wetten in den letzten Jahren enorm an Kunden gewonnen haben!